qm:schaedlingsmonitoring
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| ===== Grundsätzliches ===== | ===== Grundsätzliches ===== | ||
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| **1. Zweck**: Diese Verfahrensanweisung regelt Verantwortlichkeiten und das Vorgehen zur Schädlingsbekämpfung bzw. zum Schädlingsmonitoring im Unternehmen.\\ | **1. Zweck**: Diese Verfahrensanweisung regelt Verantwortlichkeiten und das Vorgehen zur Schädlingsbekämpfung bzw. zum Schädlingsmonitoring im Unternehmen.\\ | ||
| **2. Geltungsbereich**: | **2. Geltungsbereich**: | ||
| - | **3. Prozesseigner**: | + | **3. Prozesseigner**: |
| ===== Prozessschaubild ===== | ===== Prozessschaubild ===== | ||
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| ==== 1. Zuständigkeiten ==== | ==== 1. Zuständigkeiten ==== | ||
| - | Für die interne Überwachung des Schädlingsmonitorings sowie der Schädlingsbekämpfung bei Befall ist der Qualitätsmanagementbeauftragte zuständig. | + | Für die interne Überwachung des Schädlingsmonitorings sowie der Schädlingsbekämpfung bei Befall ist der Qualitätsmanagementbeauftragte |
| - | Für die praktische Durchführung ist ein externer Dienstleister (Rentokil) verantwortlich. | + | Für die praktische Durchführung ist ein externer Dienstleister (Rentokill) verantwortlich. |
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| + | Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, | ||
| ==== 2. Vorgehensweise ==== | ==== 2. Vorgehensweise ==== | ||
| - | In unserem Unternehmen werden die Schädlingsbekämpfung sowie das allgemeine Schädlingsmonitoring von einem externen Dienstleister (Rentokil) durchgeführt. | + | In unserem Unternehmen werden die Schädlingsbekämpfung sowie das allgemeine Schädlingsmonitoring von einem externen Dienstleister (Rentokill) durchgeführt. |
| Dieser kommt im monatlichen Rhythmus ins Unternehmen und kontrolliert die Fallen auf Befall und noch vorhandene Wirksamkeit. Sollte die Wirksamkeit, | Dieser kommt im monatlichen Rhythmus ins Unternehmen und kontrolliert die Fallen auf Befall und noch vorhandene Wirksamkeit. Sollte die Wirksamkeit, | ||
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| Angelieferte Waren werden durch den zuständigen Mitarbeiter im Rahmen der Wareneingangskontrolle per Sichtkontrolle auf einen möglichen Schädlingsbefall überprüft. Sollte ein Befall festgestellt werden, ist die Warenannahme zu verweigern und es wird eine Reklamation eingeleitet. | Angelieferte Waren werden durch den zuständigen Mitarbeiter im Rahmen der Wareneingangskontrolle per Sichtkontrolle auf einen möglichen Schädlingsbefall überprüft. Sollte ein Befall festgestellt werden, ist die Warenannahme zu verweigern und es wird eine Reklamation eingeleitet. | ||
| - | ==== 3. Mitgeltende Unterlagen | + | ==== 3. Dokumenation |
| - | Ordner Schädlingsmonitoring (elektronisch erfasst) | + | Die Dokumente werden |
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