|{{:wiki:logo.png|}} | **Krisenmanagement bei hygienischen Abweichungen** |VA-QM-004|Version 006| | ^ Rolle ^ Signatur ^ ^Geprüft | GF | //[[mip@pluripac.de|Michael Pfißtner]] 2026/03/31 13:59// | ^Freigegeben| QM | //[[st@pluripac.de|Susann Teuscher]] 2026/03/31 13:59// | ===== Grundsätzliches ===== **1. Zweck**: Diese Verfahrensanweisung beschreibt das Vorgehen bei internen hygienischen Außerkontrollsituationen. \\ **2. Geltungsbereich**: Diese Verfahrensanweisung gilt für die komplette Pluripac GmbH \\ **3. Prozesseigner**: Geschäftsführung\\ ===== Abkürzungsverzeichnis ===== ^Abkürzung ^ Definition ^ |QM |Qualitätsmanagement | |KBE |keimbildende Einheiten | ===== Prozessschaubild ===== flowchart LR A([Start]) --> B[Hygieneabweichung erkannt] B --> C[QM / Führungskraft informieren] C --> D[Ursache prüfen] D --> E[Maßnahmen umsetzen
Reinigung / Technik / Sperrung] E --> F{Werte wieder ok?} F -->|Nein| D F -->|Ja| G([Ende])
===== Prozessbeschreibung ===== Im betrieblichen Ablauf können unterschiedliche Arten von Fehlern auftreten, die sich hinsichtlich Ursache, Auswirkung und Verantwortlichkeit unterscheiden. „Gewöhnliche“ Fehler werden unter Rubrik [[nichtkonformitaeten|Reklamationsmanagement und Umgang mit Nichtkonformitäten]] geregelt. Fehler mit möglicher Auswirkung auf die Produktsicherheit oder die Gesundheit von Verbrauchern werden in der [[qm:krisenmanagement|VA-QM-003 Krisenmanagement]] behandelt. Diese Verfahrensanweisung beschreibt das Vorgehen bei hygienischen Außerkontrollsituationen in der Produktion. Ziel ist es, eine Gefährdung der Produktsicherheit auszuschließen und die beherrschten Bedingungen unverzüglich wiederherzustellen. ==== 1. Zuständigkeiten ==== Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, festgestellte Abweichungen unverzüglich zu melden. Der Entdecker einer Abweichung hat: * die Situation – soweit möglich – unmittelbar zu sichern, * die zuständige Führungskraft oder den QMB zu informieren, * an der Ursachenklärung mitzuwirken. Ziel ist: * Ursachenanalyse, * Einleitung von Korrekturmaßnahmen, * Vermeidung von Wiederholungen, * Sicherstellung von Produktsicherheit und -qualität. ==== 2. Vorgehen bei hygienischen Abweichungen ==== Werden im Hygienemonitoring Abweichungen festgestellt, ist unverzüglich zu handeln, um eine Gefährdung von Produkten und Endverbrauchern auszuschließen. Es erfolgen: * jährliche Hygienekontrollen des Leitungswassers, * quartalsweise mikrobiologische Kontrollen von: * Raumluft * Maschinen und Maschinenteilen * Arbeitsgeräten und Arbeitsflächen * Arbeitskleidung * Händen des Personals === 2.1 Produktionsoberflächen === Dazu zählen: Maschinen, Maschinenteile, Arbeitsgeräte, Arbeitsflächen, Arbeitskleidung, Hände-Abklatsch Personal **Grenzwerte:** * Warnwert: Gesamtkeimzahl > 50 KBE / 25 cm² * Aktionswert: Gesamtkeimzahl > 100 KBE / 25 cm² **Maßnahmen bei Überschreitung:** * Information der betroffenen Mitarbeiter * Sensibilisierung hinsichtlich Reinigung und Desinfektion * ggf. Verkürzung der Reinigungsintervalle * Anpassung der Reinigungspläne * bei wiederholter Überschreitung: Bewertung möglicher Prozessänderungen === 2.2 Leitungswasser === Untersuchung gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und Zweck C. **Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitung:** * Information des zuständigen Trinkwasserversorgers (ZWAV) * Beauftragung eines externen Dienstleisters (Agrolab) * Verwendung von abgekochtem Wasser für Reinigungsarbeiten bis zur Wiederherstellung der Normwerte * Dokumentation der Maßnahmen === 2.3 Raumluft === Reinraumklasse F für Herstellung und Primärverpackung von Pulvermischungen und Lebensmitteln. **Grenzwerte:** * Warnwert: > 500 KBE / m³ Luft * Aktionswert: > 1.000 KBE / m³ Luft * Grenzwert: > 10.000 KBE / m³ Luft **2.3.1 Überschreitung Warnwert (500–1.000 KBE/m³)** Maßnahmen: * Wechsel und Reinigung des Luftfilters * erneute Messung nach 4–6 Wochen Sind die Werte im Normbereich, gilt die Situation als beherrscht. **2.3.2 Überschreitung Aktionswert (> 1.000 KBE/m³)** Maßnahmen: * Wechsel des Luftfilters * Reinigung der Lüftungsschlitze * erneute Messung nach ca. 2 Wochen Bleiben die Werte außerhalb des Normbereichs: * Beauftragung einer Fachfirma zur Ursachenanalyse * Festlegung weiterer technischer Maßnahmen **2.3.3 Überschreitung Grenzwert (> 10.000 KBE/m³)** Es besteht eine erhebliche Gefährdung der Produktsicherheit. Maßnahmen: * sofortige Sperrung des betroffenen Produktionsraums * ggf. vollständiger Produktionsstopp * technische Ursachenanalyse mit Fachfirma * Umsetzung geeigneter Maßnahmen * Kontrollmessung nach Abschluss der Arbeiten Die Produktion darf erst wieder freigegeben werden, wenn die Raumluftwerte unter 500 KBE/m³ liegen und die hygienische Beherrschung nachweislich sichergestellt ist. ---- zurück zur [[:start|Startseite]]