| Rückverfolgbarkeit | VA-QM-002 | Version 005 |
Grundsätzliches
1. Zweck: Diese Verfahrensanweisung beschreibt die Sicherstellung und Durchführung der Rückverfolgbarkeit aller Rohstoffe, Zwischenprodukte, Verpackungsmaterialien und Fertigerzeugnisse innerhalb der Pluripac GmbH.
2. Geltungsbereich: Diese Verfahrensanweisung gilt für alle Bereiche und Prozesse der Pluripac GmbH, die Einfluss auf Produktsicherheit, Produktlegalität und Produktqualität haben: Wareneingang, Lagerung, Produktion, Abfüllung, Verpackung und Versand.
3. Prozesseigner: QM
Abkürzungsverzeichnis
| Abkürzung | Definition |
| MHD | Mindesthaltbarkeitsdatum |
| QM | Qualitätsmanagement |
| QMB | Qualitätsmanagementbeauftragter |
Prozessschaubild
flowchart LR
A([Start]) --> B[Chargenkennzeichnung]
B --> C[Dokumentation
Rohstoffe / Produktion / Versand]
C --> D[Rückverfolgbarkeit sicherstellen]
D --> E[Test Rückverfolgbarkeit
1x jährlich]
E --> F{Test erfolgreich?}
F -->|Nein| G[Abweichung prüfen]
G --> C
F -->|Ja| H([Ende])
Prozessbeschreibung
Ziel ist es, eine lückenlose Rückwärts- und Vorwärtsverfolgung sicherzustellen, um im Bedarfsfall (z. B. Reklamation, Abweichung, Produktrückruf) schnell und wirksam reagieren zu können.
1. Zuständigkeiten
Geschäftsleitung
Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB)
Gesamtverantwortung für das Rückverfolgbarkeitssystem
Durchführung und Dokumentation der jährlichen Rückverfolgbarkeitstests
Überprüfung der Vollständigkeit und Plausibilität aller Unterlagen
Einleitung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen
Produktionsleitung
Lagerleitung / Wareneingang
2. Vorgehensweise
2.1 Grundsatz
Die Rückverfolgbarkeit muss auf allen Produktions- und Handelsstufen gewährleistet sein.
Es muss jederzeit innerhalb von maximal 4 Stunden möglich sein:
alle verwendeten Rohstoffe und Verpackungsmaterialien eines Fertigproduktes zu identifizieren (Rückwärtsverfolgung)
alle belieferten Kunden einer bestimmten Charge zu ermitteln (Vorwärtsverfolgung)
eine nachvollziehbare Mengenbilanz zu erstellen
2.2 Chargenkennzeichnung
Jeder Rohstoff, jedes Verpackungsmaterial und jedes Fertigprodukt erhält eine eindeutige Chargenkennzeichnung.
Die interne Chargennummer muss eine eindeutige Zuordnung zu Produktionsdatum und Produktionsauftrag ermöglichen.
Halbfertigprodukte (z. B. nach dem Mischen und Zwischenlagerung, u. a. Kreuzbodensäcke blau) sind ebenfalls eindeutig zu kennzeichnen.
2.3 Dokumentationsanforderungen
a) Allgemeine Auftragsdaten
Produktbezeichnung
Kunde
Charge
MHD
Angebotsnummer
ggf. Rezepturnummer
Herstellungsdatum
Verpackungsdatum
Versanddatum
b) Rohstoff-Unterlagen
Von jedem verwendeten Rohstoff / Rohstoffmischung / Stückgut:
c) Produktions-Unterlagen
d) Verpackungsmaterialien (produktberührend)
Lieferschein
Produktspezifikation
Konformitätserklärung
Chargennachweis
e) Versand-Unterlagen
2.4 Mengenbilanzierung
Für jede Charge muss eine schlüssige Mengenbilanz vorliegen:
Abweichungen sind zu dokumentieren, zu bewerten und freizugeben.
2.5 Test der Rückverfolgbarkeit
Mindestens einmal jährlich wird ein dokumentierter Rückverfolgbarkeitstest durchgeführt, dazu wird das
FB-QM-004 Rückverfolgbarkeit verwendet.
Dabei wird ein Produkt bzw. eine Charge zufällig ausgewählt.
Die vollständige Rückwärts- und Vorwärtsverfolgung einschließlich Mengenbilanz wird durchgeführt.
Der Test muss innerhalb von maximal 4 Stunden abgeschlossen sein.
Ergebnisse, Bewertung und ggf. Korrekturmaßnahmen sind zu dokumentieren.
Die Aufzeichnungen werden durch das QM archiviert.
2.6 Rückstellmuster
Von jeder hergestellten Charge werden mind. 2 Rückstellmuster gezogen.
Die Probenahme erfolgt am Ende der Produktion bzw. Schicht.
Rückstellmuster sind eindeutig gekennzeichnet (Produkt, Charge, Datum).
Lagerung erfolgt im Rückstellmusterlager.
Zugriff ist gegen unbefugte Nutzung geschützt.
Aufbewahrungsdauer mindestens bis zum Ablauf des MHD zuzüglich definierter Sicherheitszeit.
3. Dokumentation und Archivierung
Alle Dokumente zur Rückverfolgbarkeit unterliegen der Dokumentenlenkung.
Die Aufbewahrungsfrist richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben sowie internen Festlegungen und beträgt mindestens die Dauer der Produkthaltbarkeit zuzüglich eines definierten Zeitraums.
zurück zur Startseite