Inhaltsverzeichnis

Rückverfolgbarkeit VA-QM-002 Version 005
Rolle Signatur
Geprüft Geschäftsführung Michael Pfißtner 2026/03/31 13:50
Freigegeben QM Susann Teuscher 2026/03/31 13:50

Grundsätzliches

1. Zweck: Diese Verfahrensanweisung beschreibt die Sicherstellung und Durchführung der Rückverfolgbarkeit aller Rohstoffe, Zwischenprodukte, Verpackungsmaterialien und Fertigerzeugnisse innerhalb der Pluripac GmbH.
2. Geltungsbereich: Diese Verfahrensanweisung gilt für alle Bereiche und Prozesse der Pluripac GmbH, die Einfluss auf Produktsicherheit, Produktlegalität und Produktqualität haben: Wareneingang, Lagerung, Produktion, Abfüllung, Verpackung und Versand.
3. Prozesseigner: QM

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Definition
MHD Mindesthaltbarkeitsdatum
QM Qualitätsmanagement
QMB Qualitätsmanagementbeauftragter

Prozessschaubild

flowchart LR A([Start]) --> B[Chargenkennzeichnung] B --> C[Dokumentation
Rohstoffe / Produktion / Versand] C --> D[Rückverfolgbarkeit sicherstellen] D --> E[Test Rückverfolgbarkeit
1x jährlich] E --> F{Test erfolgreich?} F -->|Nein| G[Abweichung prüfen] G --> C F -->|Ja| H([Ende])

Prozessbeschreibung

Ziel ist es, eine lückenlose Rückwärts- und Vorwärtsverfolgung sicherzustellen, um im Bedarfsfall (z. B. Reklamation, Abweichung, Produktrückruf) schnell und wirksam reagieren zu können.

1. Zuständigkeiten

Geschäftsleitung

Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB)

Produktionsleitung

Lagerleitung / Wareneingang

2. Vorgehensweise

2.1 Grundsatz

Die Rückverfolgbarkeit muss auf allen Produktions- und Handelsstufen gewährleistet sein.

Es muss jederzeit innerhalb von maximal 4 Stunden möglich sein:

2.2 Chargenkennzeichnung

2.3 Dokumentationsanforderungen

a) Allgemeine Auftragsdaten
b) Rohstoff-Unterlagen

Von jedem verwendeten Rohstoff / Rohstoffmischung / Stückgut:

c) Produktions-Unterlagen
d) Verpackungsmaterialien (produktberührend)
e) Versand-Unterlagen

2.4 Mengenbilanzierung

Für jede Charge muss eine schlüssige Mengenbilanz vorliegen:

Abweichungen sind zu dokumentieren, zu bewerten und freizugeben.

2.5 Test der Rückverfolgbarkeit

2.6 Rückstellmuster

3. Dokumentation und Archivierung

Alle Dokumente zur Rückverfolgbarkeit unterliegen der Dokumentenlenkung.

Die Aufbewahrungsfrist richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben sowie internen Festlegungen und beträgt mindestens die Dauer der Produkthaltbarkeit zuzüglich eines definierten Zeitraums.


zurück zur Startseite