| Umgang mit Bio-Produkten | VA-BIO-001 | Version 001 |
Grundsätzliches
1. Zweck: Diese Verfahrensanweisung beschreibt den sachgerechten Umgang mit ökologischen Erzeugnissen gemäß der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848. Ziel ist es, die Einhaltung der Bio-Vorgaben zu gewährleisten und Transparenz sowie Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette sicherzustellen.
2. Geltungsbereich: Diese Verfahrensanweisung gilt für alle Bereiche und Prozesse der Pluripac GmbH im Umgang mit Bio-Produkten
3. Prozesseigner: QM
Abkürzungsverzeichnis
Prozessschaubild
flowchart LR
A([Start]) --> B[Lieferant & Zertifikat prüfen]
B --> C[Bio-Auftrag erstellen]
C --> D[Dokumentation & Rückverfolgbarkeit]
D --> E[Lagerung Bio getrennt]
E --> F[Audit / Kontrolle]
F --> G([Ende])
Prozessbeschreibung
1. Definition Verantwortlichkeiten
| QM: | Überwachung der Einhaltung der Bio-Vorgaben, Kommunikation mit Kontrollstelle |
| Einkauf: | Prüfung von Zertifikaten, Kontrolle von Lieferanten, Dokumentation |
| Geschäftsführung: | Sicherstellung der organisatorischen Rahmenbedingungen |
2. Definition relevante Dokumente
Lieferantenverzeichnis mit Bio-Status
Bio-Zertifikate (aktuell, gültig)
Auftragsunterlagen (inkl. Bio-Kennzeichnung)
Mengenbilanz (Einkauf/Verkauf)
Auditberichte
3. Prüfung der Lieferanten
Jeder Lieferant muss über ein gültiges Bio-Zertifikat verfügen
Vor Erstbezug: Zertifikatsprüfung und Lieferant zulassen
Jährliche Aktualisierung der Zertifikate (mind. vor Ablauf)
Bio-Zertifikate werden digital archiviert
4. Angebots- und Auftragserstellung
Produkte müssen mit eindeutigem Bio-Bezug bezeichnet sein („Bio“, „ökologisch“, „aus kontrolliert biologischem Anbau“).
Bei Bio-Produkten: Nennung unserer Kontrollstellennummer DE-ÖKO 001 auf den Dokumenten
5. Rückverfolgbarkeit und Dokumentation
Für jeden Auftrag ist Folgendes nachzuweisen:
Lieferant & Bio-Zertifikat
Produktname, Bio-Status
Menge und Chargennummer
Lieferdatum, Rechnung, Lieferschein
6. Kennzeichnung von Dokumenten
Auf allen Dokumenten zu Bio-Produkten (Angebot, Auftrag, Lieferschein, Rechnung) ist deutlich zu kennzeichnen:
Produktname inkl. „Bio“-Bezeichnung
Kontrollstellennummer DE-ÖKO 001
Ggf. Bio-Logo (wenn verwendet)
7. Kommunikation mit der Kontrollstelle
Koordination des jährlichen Audits durch Abteilung QM
Bereitstellung aller relevanten Dokumente
Umsetzung etwaiger Auflagen/Korrekturmaßnahmen nach dem Audit
8. Lagerung von Bio-Produkten
Bio-Produkte müssen klar gekennzeichnet und organisatorisch von konventionellen Waren getrennt gelagert werden, beispielsweise durch die Nutzung eigener Regale oder farblich markierter Lagerzonen.
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