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Krisenmanagement bei hygienischen Abweichungen VA-QM-004Version 006
Rolle Signatur
Geprüft GF Michael Pfißtner 2026/03/31 13:59
Freigegeben QM Susann Teuscher 2026/03/31 13:59

Grundsätzliches

1. Zweck: Diese Verfahrensanweisung beschreibt das Vorgehen bei internen hygienischen Außerkontrollsituationen.
2. Geltungsbereich: Diese Verfahrensanweisung gilt für die komplette Pluripac GmbH
3. Prozesseigner: Geschäftsführung

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Definition
QM Qualitätsmanagement
KBE keimbildende Einheiten

Prozessschaubild

flowchart LR A([Start]) --> B[Hygieneabweichung erkannt] B --> C[QM / Führungskraft informieren] C --> D[Ursache prüfen] D --> E[Maßnahmen umsetzen
Reinigung / Technik / Sperrung] E --> F{Werte wieder ok?} F -->|Nein| D F -->|Ja| G([Ende])

Prozessbeschreibung

Im betrieblichen Ablauf können unterschiedliche Arten von Fehlern auftreten, die sich hinsichtlich Ursache, Auswirkung und Verantwortlichkeit unterscheiden.

„Gewöhnliche“ Fehler werden unter Rubrik Reklamationsmanagement und Umgang mit Nichtkonformitäten geregelt.

Fehler mit möglicher Auswirkung auf die Produktsicherheit oder die Gesundheit von Verbrauchern werden in der VA-QM-003 Krisenmanagement behandelt.

Diese Verfahrensanweisung beschreibt das Vorgehen bei hygienischen Außerkontrollsituationen in der Produktion. Ziel ist es, eine Gefährdung der Produktsicherheit auszuschließen und die beherrschten Bedingungen unverzüglich wiederherzustellen.

1. Zuständigkeiten

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, festgestellte Abweichungen unverzüglich zu melden.

Der Entdecker einer Abweichung hat:

Ziel ist:

2. Vorgehen bei hygienischen Abweichungen

Werden im Hygienemonitoring Abweichungen festgestellt, ist unverzüglich zu handeln, um eine Gefährdung von Produkten und Endverbrauchern auszuschließen.

Es erfolgen:

2.1 Produktionsoberflächen

Dazu zählen: Maschinen, Maschinenteile, Arbeitsgeräte, Arbeitsflächen, Arbeitskleidung, Hände-Abklatsch Personal

Grenzwerte:

Maßnahmen bei Überschreitung:

2.2 Leitungswasser

Untersuchung gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und Zweck C.

Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitung:

2.3 Raumluft

Reinraumklasse F für Herstellung und Primärverpackung von Pulvermischungen und Lebensmitteln.

Grenzwerte:

2.3.1 Überschreitung Warnwert (500–1.000 KBE/m³)

Maßnahmen:

Sind die Werte im Normbereich, gilt die Situation als beherrscht.

2.3.2 Überschreitung Aktionswert (> 1.000 KBE/m³)

Maßnahmen:

Bleiben die Werte außerhalb des Normbereichs:

2.3.3 Überschreitung Grenzwert (> 10.000 KBE/m³)

Es besteht eine erhebliche Gefährdung der Produktsicherheit.

Maßnahmen:

Die Produktion darf erst wieder freigegeben werden, wenn die Raumluftwerte unter 500 KBE/m³ liegen und die hygienische Beherrschung nachweislich sichergestellt ist.


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