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Schädlingsmonitoring VA-HY-002 Version 002
Rolle Signatur
Geprüft Geschäftsführung Michael Pfißtner 2026/03/31 11:44
Freigegeben QM Susann Teuscher 2026/03/31 11:44

Grundsätzliches

1. Zweck: Diese Verfahrensanweisung regelt Verantwortlichkeiten und das Vorgehen zur Schädlingsbekämpfung bzw. zum Schädlingsmonitoring im Unternehmen.
2. Geltungsbereich: Diese Verfahrensanweisung gilt für das gesamte Unternehmen der Pluripac GmbH.
3. Prozesseigner: QMB

Prozessschaubild

flowchart LR A([Start]) --> B[Regelmäßige Kontrolle durch Rentokil] B --> C[Dokumentation Protokoll] C --> D{Befall festgestellt?} D -->|Nein| E[Monitoring fortführen] E --> B D -->|Ja| F[QMB informieren] F --> G[Maßnahmen durch Rentokil] G --> H[Wirksamkeit prüfen] H --> B

Prozessbeschreibung

1. Zuständigkeiten

Für die interne Überwachung des Schädlingsmonitorings sowie der Schädlingsbekämpfung bei Befall ist der Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) zuständig.

Für die praktische Durchführung ist ein externer Dienstleister (Rentokill) verantwortlich.

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, jeden festgestellten Schädlingsbefall unverzüglich dem Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) oder der Geschäftsleitung zu melden.

2. Vorgehensweise

In unserem Unternehmen werden die Schädlingsbekämpfung sowie das allgemeine Schädlingsmonitoring von einem externen Dienstleister (Rentokill) durchgeführt.

Dieser kommt im monatlichen Rhythmus ins Unternehmen und kontrolliert die Fallen auf Befall und noch vorhandene Wirksamkeit. Sollte die Wirksamkeit, beispielsweise der Klebefallen durch Staub oder Verschmutzung, beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben sein, werden diese durch den Dienstleister ausgetauscht. Seine Begehungen und die daraus resultierenden Maßnahmen werden in einem Protokoll dokumentiert. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird überwacht und aufgezeichnet.

Sollten Mitarbeiter einen Schädlingsbefall feststellen, ist der Qualitätsmanagementbeauftragte davon in Kenntnis zu setzen. Dieser informiert den externen Dienstleister, welcher dann die erforderlichen Maßnahmen in die Wege leitet.

Der Dienstleister überprüft die Wirksamkeit seiner Arbeit durch regelmäßige Kontrollen und die Erstellung entsprechender Auswertungen bzw. Trendanalysen.

Angelieferte Waren werden durch den zuständigen Mitarbeiter im Rahmen der Wareneingangskontrolle per Sichtkontrolle auf einen möglichen Schädlingsbefall überprüft. Sollte ein Befall festgestellt werden, ist die Warenannahme zu verweigern und es wird eine Reklamation eingeleitet.

3. Dokumenation

Die Dokumente werden elektronisch im OneDrive - QM-Bereich - Schädlingsmonitoring erfasst.


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