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dokumente:rueckverfolgbarkeit

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Rückverfolgbarkeit VA-QM-002 Version 005
Rolle Signatur
Geprüft Geschäftsführung 8-)
Freigegeben QM 8-)

Grundsätzliches

1. Zweck: Diese Verfahrensanweisung beschreibt die Sicherstellung und Durchführung der Rückverfolgbarkeit aller Rohstoffe, Zwischenprodukte, Verpackungsmaterialien und Fertigerzeugnisse innerhalb der Pluripac GmbH.
2. Geltungsbereich: Diese Verfahrensanweisung gilt für alle Bereiche und Prozesse der Pluripac GmbH, die Einfluss auf Produktsicherheit, Produktlegalität und Produktqualität haben: Wareneingang, Lagerung, Produktion, Abfüllung, Verpackung und Versand
3. Prozesseigner: QM

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Definition
MHD Mindesthaltbarkeitsdatum
QM Qualitätsmanagement
QMB Qualitätsmanagementbeauftragter

Prozessbeschreibung

Ziel ist es, eine lückenlose Rückwärts- und Vorwärtsverfolgung sicherzustellen, um im Bedarfsfall (z. B. Reklamation, Abweichung, Produktrückruf) schnell und wirksam reagieren zu können.

1 Zuständigkeiten

Geschäftsleitung

  • Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen

Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB)

  • Gesamtverantwortung für das Rückverfolgbarkeitssystem
  • Durchführung und Dokumentation der jährlichen Rückverfolgbarkeitstests
  • Überprüfung der Vollständigkeit und Plausibilität aller Unterlagen
  • Einleitung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen

Produktionsleitung

  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Chargenkennzeichnung
  • Gewährleistung der vollständigen Dokumentation während der Produktion

Lagerleitung / Wareneingang

  • Sicherstellung der eindeutigen Identifikation aller Rohstoffe und Verpackungen
  • Kontrolle der Lieferdokumente

2 Vorgehensweise

2.1 Grundsatz

Die Rückverfolgbarkeit muss auf allen Produktions- und Handelsstufen gewährleistet sein.

Es muss jederzeit innerhalb von maximal 4 Stunden möglich sein:

  • alle verwendeten Rohstoffe und Verpackungsmaterialien eines Fertigproduktes zu identifizieren (Rückwärtsverfolgung)
  • alle belieferten Kunden einer bestimmten Charge zu ermitteln (Vorwärtsverfolgung)
  • eine nachvollziehbare Mengenbilanz zu erstellen

2.2 Chargenkennzeichnung

  • Jeder Rohstoff, jedes Verpackungsmaterial und jedes Fertigprodukt erhält eine eindeutige Chargenkennzeichnung.
  • Die interne Chargennummer muss eine eindeutige Zuordnung zu Produktionsdatum und Produktionsauftrag ermöglichen.
  • Halbfertigprodukte (z. B. nach dem Mischen und Zwischenlagerung, u. a. Kreuzbodensäcke blau) sind ebenfalls eindeutig zu kennzeichnen.

2.3 Dokumentationsanforderungen

a) Allgemeine Auftragsdaten

  • Produktbezeichnung
  • Kunde
  • Charge
  • MHD
  • Angebotsnummer
  • ggf. Rezepturnummer
  • Herstellungsdatum
  • Verpackungsdatum
  • Versanddatum

b) Rohstoff-Unterlagen

Von jedem verwendeten Rohstoff / Rohstoffmischung / Stückgut:

  • Lieferschein
  • Wareneingangsprotokoll
  • Spezifikation
  • Analysezertifikat bzw. Konformitätsnachweis

c) Produktions-Unterlagen

  • Abfüllprotokoll
  • Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsprotokolle
  • Wiegeaufzeichnungen
  • Reinigungsprotokolle
  • Freigabedokumentation

d) Verpackungsmaterialien (produktberührend)

  • Lieferschein
  • Produktspezifikation
  • Konformitätserklärung
  • Chargennachweis

e) Versand-Unterlagen

  • Lieferschein an den Kunden
  • Rechnung
  • ggf. Speditionsnachweise

2.4 Mengenbilanzierung

Für jede Charge muss eine schlüssige Mengenbilanz vorliegen:

  • Eingesetzte Rohstoffmenge (Einwaage)
  • Produzierte Menge
  • Versendete Menge
  • Lagerbestand
  • Rework-Menge

Abweichungen sind zu dokumentieren, zu bewerten und freizugeben.

2.5 Test der Rückverfolgbarkeit

  • Mindestens einmal jährlich wird ein dokumentierter Rückverfolgbarkeitstest durchgeführt.
  • Dabei wird ein Produkt bzw. eine Charge zufällig ausgewählt.
  • Die vollständige Rückwärts- und Vorwärtsverfolgung einschließlich Mengenbilanz wird durchgeführt.
  • Der Test muss innerhalb von maximal 4 Stunden abgeschlossen sein.
  • Ergebnisse, Bewertung und ggf. Korrekturmaßnahmen sind zu dokumentieren.
  • Die Aufzeichnungen werden durch das QM archiviert.

2.6 Rückstellmuster

  • Von jeder hergestellten Charge werden Rückstellmuster gezogen.
  • Die Probenahme erfolgt am Ende der Produktion bzw. Schicht.
  • Rückstellmuster sind eindeutig gekennzeichnet (Produkt, Charge, Datum).
  • Lagerung erfolgt im Rückstellmusterlager unter definierten Bedingungen.
  • Zugriff ist gegen unbefugte Nutzung geschützt.
  • Aufbewahrungsdauer mindestens bis zum Ablauf des MHD zuzüglich definierter Sicherheitszeit.

3 Dokumentation und Archivierung

Alle Dokumente zur Rückverfolgbarkeit unterliegen der Dokumentenlenkung.

Die Aufbewahrungsfrist richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben sowie internen Festlegungen und beträgt mindestens die Dauer der Produkthaltbarkeit zuzüglich eines definierten Zeitraums.

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dokumente/rueckverfolgbarkeit.1771940081.txt.gz · Zuletzt geändert: von susann.teuscher

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