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Inhaltsverzeichnis
| Rolle | Signatur | |
|---|---|---|
| Geprüft | Geschäftsführung | |
| Freigegeben | QM | |
Grundsätzliches
1. Zweck: Diese Verfahrensanweisung beschreibt das Abfallmanagement der Firma Pluripac GmbH.
Ziel ist die hygienisch einwandfreie Handhabung, Trennung und Entsorgung von Abfällen zur Vermeidung von Kontaminationen und Schädlingsbefall.
2. Geltungsbereich: Diese Verfahrensanweisung gilt für das gesamte Unternehmen der Pluripac GmbH.
3. Prozesseigner: QMB
Prozessschaubild
Prozessbeschreibung
1. Zuständigkeiten
Die Regelungen des Abfallmanagements obliegen dem Qualitätsmanagementbeauftragten sowie der Geschäftsleitung.
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Abfälle ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen sowie festgestellte Abweichungen zu melden.
2. Vorgehensweise
Lebensmittelabfälle und andere Abfälle dürfen nicht in Räumen, in denen Lebensmittel hergestellt werden, gesammelt oder behandelt werden, es sei denn, der Betriebsablauf sieht eine Zwischenlagerung aus technologischen Gründen vor.
Die Abfälle sind in farblich gekennzeichneten Behältern zu lagern:
- gelb: Kunststoffe
- blau: Papier
- schwarz: Restmüll
Die Entsorgung der Abfälle erfolgt auf einem geplanten und geeigneten Weg. Regelmäßig werden diese durch vertraglich gebundene Entsorger abgeholt.
Fehlerhafte oder abgelaufene Rohstoffe bzw. Produkte werden der Entsorgung zugeführt. Die Entsorgung wird via FB-QM-015 Vernichtungsprotokoll dokumentiert.
Produktionsausschuss, welcher während der Produktion entsteht, wird eindeutig als „GESPERRT“ gekennzeichnet und in rote Behältnisse separiert, um ein Verwechseln mit ordnungsgemäßer Ware zu vermeiden.
Abfallbehälter sind regelmäßig zu entleeren und zu reinigen. Es ist sicherzustellen, dass durch Lagerung und Handhabung von Abfällen keine Kontamination von Rohstoffen, Produkten oder Produktionsbereichen erfolgt.
Unsachgemäße Abfalllagerung kann Schädlingsbefall begünstigen und ist daher zu vermeiden.
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