Inhaltsverzeichnis
| Rolle | Signatur | |
|---|---|---|
| Geprüft | Geschäftsführung | Michael Pfißtner 2026/03/31 10:51 |
| Freigegeben | QM | Susann Teuscher 2026/03/31 10:51 |
Grundsätzliches
1. Zweck: Diese Verfahrensanweisung beschreibt den sachgerechten Umgang mit ökologischen Erzeugnissen gemäß der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848. Ziel ist es, die Einhaltung der Bio-Vorgaben zu gewährleisten und Transparenz sowie Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette sicherzustellen.
2. Geltungsbereich: Diese Verfahrensanweisung gilt für alle Bereiche und Prozesse der Pluripac GmbH im Umgang mit Bio-Produkten
3. Prozesseigner: QM
Abkürzungsverzeichnis
| Abkürzung | Definition |
|---|---|
| Bio-Produkte | Erzeugnisse, die gemäß der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 zertifiziert sind. |
Prozessschaubild
Prozessbeschreibung
1. Definition Verantwortlichkeiten
| QM: | Überwachung der Einhaltung der Bio-Vorgaben, Kommunikation mit Kontrollstelle |
| Einkauf: | Prüfung von Zertifikaten, Kontrolle von Lieferanten, Dokumentation |
| Geschäftsführung: | Sicherstellung der organisatorischen Rahmenbedingungen |
2. Definition relevante Dokumente
- Lieferantenverzeichnis mit Bio-Status
- Bio-Zertifikate (aktuell, gültig)
- Auftragsunterlagen (inkl. Bio-Kennzeichnung)
- Mengenbilanz (Einkauf/Verkauf)
- Auditberichte
3. Prüfung der Lieferanten
- Jeder Lieferant muss über ein gültiges Bio-Zertifikat verfügen
- Vor Erstbezug: Zertifikatsprüfung und Lieferant zulassen
- Jährliche Aktualisierung der Zertifikate (mind. vor Ablauf)
- Bio-Zertifikate werden digital archiviert
4. Angebots- und Auftragserstellung
- Produkte müssen mit eindeutigem Bio-Bezug bezeichnet sein („Bio“, „ökologisch“, „aus kontrolliert biologischem Anbau“).
- Bei Bio-Produkten: Nennung unserer Kontrollstellennummer DE-ÖKO 001 auf den Dokumenten
5. Rückverfolgbarkeit und Dokumentation
Für jeden Auftrag ist Folgendes nachzuweisen:
- Lieferant & Bio-Zertifikat
- Produktname, Bio-Status
- Menge und Chargennummer
- Lieferdatum, Rechnung, Lieferschein
6. Kennzeichnung von Dokumenten
Auf allen Dokumenten zu Bio-Produkten (Angebot, Auftrag, Lieferschein, Rechnung) ist deutlich zu kennzeichnen:
- Produktname inkl. „Bio“-Bezeichnung
- Kontrollstellennummer DE-ÖKO 001
- Ggf. Bio-Logo (wenn verwendet)
7. Kommunikation mit der Kontrollstelle
- Koordination des jährlichen Audits durch Abteilung QM
- Bereitstellung aller relevanten Dokumente
- Umsetzung etwaiger Auflagen/Korrekturmaßnahmen nach dem Audit
8. Lagerung von Bio-Produkten
Bio-Produkte müssen klar gekennzeichnet und organisatorisch von konventionellen Waren getrennt gelagert werden, beispielsweise durch die Nutzung eigener Regale oder farblich markierter Lagerzonen.
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