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qm:bio

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Umgang mit Bio-Produkten VA-BIO-001 Version 003
Rolle Signatur
Geprüft Geschäftsführung Michael Pfißtner 2026/09/03 12:31
Freigegeben QM Susann Teuscher 2026/09/03 12:30

Grundsätzliches

1. Zweck: Diese Verfahrensanweisung beschreibt den sachgerechten Umgang mit ökologischen Erzeugnissen gemäß der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848. Ziel ist es, die Einhaltung der Bio-Vorgaben zu gewährleisten und Transparenz sowie Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette sicherzustellen.

2. Geltungsbereich: Diese Verfahrensanweisung gilt für alle Bereiche und Prozesse der Pluripac GmbH im Umgang mit Bio-Produkten

3. Prozesseigner: QM

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Definition
Bio-Produkte Erzeugnisse, die gemäß der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 zertifiziert sind.

Prozessschaubild

flowchart LR A([Start]) --> B[Lieferant & Zertifikat prüfen] B --> C[Bio-Auftrag erstellen] C --> D[Dokumentation & Rückverfolgbarkeit] D --> E[Lagerung Bio getrennt] E --> F[Audit / Kontrolle] F --> G([Ende])

Prozessbeschreibung

1. Definition Verantwortlichkeiten

QM: Überwachung der Einhaltung der Bio-Vorgaben, Kommunikation mit Kontrollstelle
Einkauf: Prüfung von Zertifikaten, Kontrolle von Lieferanten, Dokumentation
Geschäftsführung: Sicherstellung der organisatorischen Rahmenbedingungen

2. Definition relevante Dokumente

  • Lieferantenverzeichnis mit Bio-Status
  • Bio-Zertifikate (aktuell, gültig)
  • Auftragsunterlagen (inkl. Bio-Kennzeichnung)
  • Mengenbilanz (Einkauf/Verkauf)
  • Auditberichte

3. Prüfung der Lieferanten

  • Jeder Lieferant muss über ein gültiges Bio-Zertifikat verfügen
  • Vor Erstbezug: Zertifikatsprüfung und Lieferant zulassen
  • Jährliche Aktualisierung der Zertifikate (mind. vor Ablauf)
  • Bio-Zertifikate werden digital archiviert
Bio-Lieferant Kontrollstelle Kontrollstellen-Nr. Zertifikatsnummer Gültig bis Status
Queisser Pharma GmbH & Co. KG ABCERT AG DE-ÖKO-006 Zertifikat DE-ÖKO-006.276-0010128.2026.001 31.01.2028 gültig
Prinova Benelux & France N.V. / S.A. TÜV NORD INTEGRA bv BE-BIO-02 Zertifikat BE-BIO-02.056-0006196.2025.002 31.12.2026 gültig

4. Angebots- und Auftragserstellung

  • Bei Bio-Aufträgen wird im Rahmen der Auftragsprüfung geprüft, ob für den Auftraggeber ein gültiges Bio-Zertifikat vorliegt und der Zertifizierungsumfang für den jeweiligen Auftrag ausreichend ist. Ohne erforderlichen gültigen Bio-Nachweis erfolgt keine Freigabe als Bio-Auftrag.
  • Produkte müssen mit eindeutigem Bio-Bezug bezeichnet sein („Bio“, „ökologisch“, „aus kontrolliert biologischem Anbau“).
  • Bei Bio-Produkten: Nennung unserer Kontrollstellennummer DE-ÖKO-001 auf den Dokumenten

5. Rückverfolgbarkeit und Dokumentation

Für jeden Auftrag ist Folgendes nachzuweisen:

  • Lieferant & Bio-Zertifikat
  • Produktname, Bio-Status
  • Menge und Chargennummer
  • Lieferdatum, Rechnung, Lieferschein

6. Kennzeichnung von Dokumenten

Auf allen Dokumenten zu Bio-Produkten (Angebot, Auftrag, Lieferschein, Rechnung) ist deutlich zu kennzeichnen:

  • Produktname inkl. „Bio“-Bezeichnung
  • Kontrollstellennummer DE-ÖKO-001
  • Ggf. Bio-Logo (wenn verwendet)

7. Kommunikation mit der Kontrollstelle

  • Koordination des jährlichen Audits durch Abteilung QM
  • Bereitstellung aller relevanten Dokumente
  • Umsetzung etwaiger Auflagen/Korrekturmaßnahmen nach dem Audit

8. Lagerung von Bio-Produkten

Bio-Produkte müssen klar gekennzeichnet und organisatorisch von konventionellen Waren getrennt gelagert werden, beispielsweise durch die Nutzung eigener Regale oder farblich markierter Lagerzonen.

Im Lager befindet sich eine entsprechend markierte Bio-Lagerzone, in welcher alle Bio-Artikel eingelagert werden müssen. Andere Artikel/Rohstoffe dürfen dort nicht abgestellt werden. Im Anbruchgebindelager innerhalb des Produktionsbereichs ist ein separater Regalabschnitt nur für Bio-Rohstoffe vorgesehen und gekennzeichnet.

  • Bio-Lagerstellen gekennzeichnet im Grundriss des Produktions- & Lagerbereichs: {{ :qm:bio-lager.png?nolink&600 |{{ :qm:bio-lager.png?nolink&400 |

9. Gefahrenanalyse und Vorsorgemaßnahmen

Nr. Prozess / Bereich Gefahr für den Bio-Status Vorsorgemaßnahme Überwachung / Häufigkeit Maßnahme bei Abweichung
9.1 Auftragsprüfung Bio-Auftrag für Auftraggeber ohne erforderlichen gültigen Bio-Nachweis Prüfung des Bio-Zertifikats und des Zertifizierungsumfangs des Auftraggebers bei Erstauftrag und mindestens jährlich Bio-Auftrag nicht freigeben; Klärung durch QM
9.2 Lieferanten / Rohstoffe Verwendung eines nicht oder nicht ausreichend als Bio nachgewiesenen Rohstoffes Prüfung Bio-Zertifikat, Zertifizierungsumfang und Produktspezifikation vor Erstbezug und mindestens jährlich Rohstoff bzw. Lieferant für Bio sperren
9.3 Wareneingang Annahme falscher oder nicht eindeutig als Bio identifizierter Ware Prüfung von Produkt, Bio-Status, Charge und Lieferdokumenten jede Bio-Lieferung Ware sperren und Sachverhalt klären
9.4 Lagerung Rohstoffe Verwechslung oder Vermischung mit konventioneller Ware eindeutige Kennzeichnung und organisatorische Trennung permanent Ware sperren; Status und Rückverfolgbarkeit prüfen
9.5 Arbeitsvorbereitung Bereitstellung eines falschen bzw. konventionellen Rohstoffs auftragsbezogene Bereitstellung und Prüfung von Artikel, Charge und Bio-Status jeder Bio-Auftrag Produktion nicht beginnen bzw. stoppen; Material austauschen
9.6 Einwiegen / Sieben Kontamination mit Rückständen aus konventioneller Produktion Reinigung der Arbeitsmittel und Prüfung vor Produktionsbeginn jeder Bio-Auftrag Prozess stoppen; Ware sperren; Reinigung durchführen
9.7 Mischen / Herstellung Vermischung oder Kontamination durch Rückstände aus Vorproduktionen dokumentierte Reinigung und eindeutige Auftragszuordnung jeder Bio-Auftrag Prozess stoppen; Ware sperren; Bewertung durch QM
9.8 Abfüllung / Konfektionierung Vermischung, Verwechslung oder Verwendung falscher Verpackungsmaterialien Linienfreigabe, Reinigung und eindeutige Zuordnung von Produkt und Verpackungsmaterial jeder Bio-Auftrag Produktion stoppen; betroffene Ware sperren
9.9 Kennzeichnung / Codierung falsche oder unzulässige Bio-Kennzeichnung Prüfung der Auftrags- und Kennzeichnungsdaten, 4-Augen-Prinzip jeder Bio-Auftrag Ware sperren; Kennzeichnung korrigieren
9.10 Lagerung Halb- und Fertigware Verwechslung von Bio- und konventioneller Ware eindeutige Artikel- und Chargenkennzeichnung sowie organisatorische Trennung permanent Ware sperren und Zuordnung prüfen
9.11 Warenausgang Auslieferung falscher Ware oder fehlerhafte Bio-Dokumentation Abgleich von Auftrag, Produkt, Charge, Menge und Lieferdokumenten jede Bio-Auslieferung Versand stoppen bzw. Sachverhalt unverzüglich klären
9.12 Rückverfolgbarkeit / Mengenbilanz Bio-Warenstrom nicht vollständig nachvollziehbar chargenbezogene Rückverfolgbarkeit und Mengenbilanz laufend und mindestens jährlich Differenz untersuchen; betroffene Ware ggf. sperren
9.13 Verdachtsfall möglicher Verstoß gegen Anforderungen der VO (EU) 2018/848 Vorgehen gemäß Abschnitt 10 bei jedem Verdachtsfall unverzügliche Sperrung und Bewertung durch QM
9.14 Prozessänderungen bestehende Vorsorgemaßnahmen reichen nach Änderungen nicht mehr aus anlassbezogene Überprüfung des Vorsorgekonzeptes bei relevanten Änderungen Gefahrenanalyse und Maßnahmen aktualisieren
9.15 Aktualität Vorsorgekonzept neue oder geänderte Risiken werden nicht berücksichtigt vollständige Überprüfung des Vorsorgemaßnahmenplans mindestens jährlich vor dem Bio-Audit erforderliche Aktualisierungen durchführen und dokumentieren

10. Vorgehen im Verdachtsfall

Besteht der Verdacht, dass ein Erzeugnis die Anforderungen der VO (EU) 2018/848 nicht erfüllt, insbesondere aufgrund des Vorhandenseins eines für die ökologische/biologische Produktion nicht zugelassenen Erzeugnisses oder Stoffes, ist unverzüglich zu handeln.

10.1 Sperrung

Die betroffene Ware bzw. Charge wird unverzüglich eindeutig gekennzeichnet und gesperrt.

10.2 Aussetzung der Bio-Vermarktung

Das betroffene Erzeugnis darf bis zur Klärung nicht als ökologisches/biologisches Erzeugnis weiterverarbeitet oder in Verkehr gebracht werden.

10.3 Prüfung des Verdachts

QM prüft unverzüglich, ob der Verdacht begründet ist.

Hierzu werden abhängig vom Sachverhalt insbesondere geprüft:

Rückverfolgbarkeit Lieferant und Auftraggeber Bio-Zertifikate Spezifikationen Liefer- und Wareneingangsdokumente Produktionsunterlagen Reinigungsunterlagen betroffene Chargen und Mengen ggf. Analysenergebnisse

10.4 Ermittlung betroffener Ware

Es wird geprüft, welche Rohstoffe, Halbfertigwaren, Fertigprodukte und Chargen betroffen sein können und ob bereits Ware ausgeliefert wurde.

10.5 Information der Kontrollstelle

Kann der Verdacht nicht ausgeräumt werden bzw. besteht eine entsprechende Meldepflicht, wird die zuständige Bio-Kontrollstelle unverzüglich durch QM informiert.

Die erforderlichen Informationen und Nachweise werden der Kontrollstelle zur Verfügung gestellt.

10.6 Entscheidung

Bis zum Abschluss der Bewertung bleibt die betroffene Ware gesperrt.

Abhängig vom Ergebnis erfolgen beispielsweise:

Freigabe nach Ausräumung des Verdachts Entfernung bzw. Aberkennung des Bio-Status Nacharbeit oder Neukennzeichnung, soweit zulässig Rückholung bereits ausgelieferter Ware weitere Maßnahmen in Abstimmung mit der Kontrollstelle

10.7 Ursachenanalyse und Korrekturmaßnahmen

Bei einem bestätigten Verdachts- bzw. Abweichungsfall werden Ursache und Umfang ermittelt.

Es wird geprüft, ob die bestehenden Vorsorgemaßnahmen ausreichend und wirksam sind.

Falls erforderlich:

  • werden Vorsorgemaßnahmen angepasst,
  • werden betroffene Mitarbeiter informiert oder geschult,
  • werden Prozesse oder Arbeitsanweisungen angepasst,
  • wird der Bio-Vorsorgemaßnahmenplan aktualisiert.

11. Überprüfung und Aktualisierung des Bio-Vorsorgekonzeptes

Das Bio-Vorsorgekonzept einschließlich der Gefahrenanalyse gemäß Abschnitt 9 wird durch QM mindestens einmal jährlich vor dem Bio-Audit auf Aktualität, Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft.


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qm/bio.1788787104.txt.gz · Zuletzt geändert: von franziska_trautmann

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