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qm:dosierwaage

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Portionsverpackung mit Dosierwaage AA-PR-005 Version 003
Rolle Signatur
Geprüft Geschäftsführung Michael Pfißtner 2026/06/08 14:30
Freigegeben QM Susann Teuscher 2026/06/08 22:03

Grundsätzliches

1. Zweck: Diese Arbeitsanweisung regelt die Verantwortlichkeiten und das Vorgehen bei der Portionsverpackung von Pulvermischungen oder Stückgut mittels Dosierwaagen unter Berücksichtigung der Anforderungen an Lebensmittelsicherheit, Qualität und Rückverfolgbarkeit.
2. Geltungsbereich: Diese Arbeitsanweisung gilt für den gesamten Produktionsbereich der Pluripac GmbH.
3. Prozesseigner: Produktion

Flowchart

flowchart LR A([Start]) --> B[Abfüllung] B --> C[Kontrolle] C --> D{OK?} D -->|Nein| E[QM informieren] D -->|Ja| F[Dokumentation] E --> F F --> G([Ende])

Arbeitsanweisung: Portionsverpackung mit Dosierwaage

1. Zuständigkeiten

Die verantwortlichen Produktionsmitarbeitenden haben diese Arbeitsanweisung anzuwenden, um die ordnungsgemäße Weiterverarbeitung von Rohstoffmischungen oder Stückgut sicherzustellen und die vollständige Rückverfolgbarkeit der hergestellten Produkte zu gewährleisten.

2. Vorgehen

2.1 Vorbereitung

  • Die Herstellanweisung wird über die hausinterne Software bereitgestellt.
  • Der Produktionsmitarbeitende erhält alle für den Auftrag erforderlichen Informationen aus der freigegebenen Herstellanweisung.
  • Die Herstellanweisung dient als Produktionsbegleitdokument.

2.2 Prüfung der Ausgangsstoffe

  • Vor Produktionsbeginn wird geprüft, ob ausschließlich Rohstoffe und Premixe mit gültigen Analysenzertifikaten und Spezifikationen eingesetzt werden.
  • Die Produktspezifikation wird hinsichtlich lebensmittelrechtlicher Anforderungen, Lebensmittelsicherheit und Kundenanforderungen geprüft.
  • Die erforderlichen Textbausteine für die Produktspezifikation werden daraus generiert.
  • Bei Bio-Produkten dürfen ausschließlich biokonforme Rohwaren verwendet werden.

2.3 Einrichtung der Dosierwaage

  • Es dürfen ausschließlich freigegebene und funktionsfähige Dosierwaagen verwendet werden.
  • Die Dosierwaage wird entsprechend der geforderten Füllmenge eingerichtet.
  • Die Dosierung erfolgt über Dosierrinne oder Schneckendosierung.
  • Die Dosiergeschwindigkeit wird entsprechend den Produkteigenschaften eingestellt.
  • Die Kontrollwaage wird auf Funktionsfähigkeit geprüft.

2.4 Abfüllung

  • Die Abfüllung kann in unterschiedliche Verpackungsarten erfolgen, beispielsweise Doypacks, Dosen, Pappwickeldosen oder Gläser.
  • Die vorgegebenen Füllmengen sind gemäß Herstellanweisung einzuhalten.
  • Produktionsparameter und Auftragsdaten werden dokumentiert.

2.5 Umgang mit Glasbehältnissen

  • Bei Glasbehältnissen ist besondere Sorgfalt anzuwenden.
  • Vor der Befüllung sind die Behälter auf Sauberkeit und Beschädigungen zu prüfen.
  • Beschädigte Glasbehälter sind unverzüglich auszusortieren und zu reklamieren.
  • Die verbleibenden Glasbehälter sind auf mögliche Glassplitter zu kontrollieren.
  • Bei Bedarf können Glasbehälter vor der Befüllung mit Druckluft ausgeblasen werden.

2.6 Gewichtskontrolle

  • Während der gesamten Produktion erfolgt eine permanente Gewichtskontrolle.
  • Die ermittelten Werte werden im FB Gewichtsprotokoll dokumentiert.
  • Abweichungen sind unverzüglich zu korrigieren und zu dokumentieren.

2.7 Hygiene und Produkthandhabung

  • Halbzeuge und Fertigprodukte dürfen während der Produktion nicht in Behältnissen gesammelt werden, die direkt auf dem Boden stehen.
  • Für den innerbetrieblichen Transport und die Zwischenlagerung sind geeignete Rollwagen oder vergleichbare Hilfsmittel zu verwenden.
  • Die geltenden Hygienevorgaben sind jederzeit einzuhalten.

2.8 Umgang mit Nichtkonformitäten

  • Werden während der Produktion Abweichungen von den Vorgaben der Herstellanweisung, Qualitätsmängel, technische Störungen oder sonstige Nichtkonformitäten festgestellt, ist die Produktion unverzüglich zu stoppen bzw. der betroffene Produktionsabschnitt zu sichern.
  • Die festgestellte Abweichung ist im FB-QM-012 Fehlermeldeprotokoll vollständig zu dokumentieren.
  • Das Qualitätsmanagement (QM) ist unverzüglich über die festgestellte Nichtkonformität zu informieren.
  • Über die weitere Vorgehensweise, Freigabe, Nacharbeit oder Sperrung von Produkten entscheidet das Qualitätsmanagement in Abstimmung mit der Produktionsleitung.
  • Sämtliche eingeleiteten Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

2.9 Dokumentation und Rückverfolgbarkeit

  • Die Herstellanweisungen werden digital verwaltet.
  • Produktions-, Liefer- und Abrechnungsdaten dienen der vollständigen Rückverfolgbarkeit.
  • Das Verhältnis zwischen eingesetzten Rohstoffen, Herstellverlusten und Produktionsergebnis wird dokumentiert und nachvollziehbar bilanziert.
  • Archivierung und Rückverfolgung erfolgen digital.

3. Verantwortlichkeit

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Portionsverpackung mittels Dosierwaage liegt bei den zuständigen Produktionsmitarbeitenden. Die Produktionsleitung und das Qualitätsmanagement überwachen die Einhaltung dieser Arbeitsanweisung.

Diese Arbeitsanweisung ist verbindlich für alle Mitarbeitenden, die an der Portionsverpackung mittels Dosierwaage beteiligt sind. Änderungen oder Abweichungen bedürfen der Genehmigung durch die Geschäftsleitung.


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qm/dosierwaage.1780949099.txt.gz · Zuletzt geändert: von susann.teuscher

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