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Inhaltsverzeichnis
| Rolle | Signatur | |
|---|---|---|
| Geprüft | GF | Michael Pfißtner 2026/03/31 14:03 |
| Freigegeben | QM | Susann Teuscher 2026/03/31 14:03 |
Grundsätzliches
1. Zweck: Der Havarieplan fasst alle Aktivitäten und Maßnahmen zusammen, die im Fall einer Havarie zu ergreifen sind, um weitergehende Schäden von unserem Unternehmen und unseren Mitarbeitern fernzuhalten sowie die Produktsicherheit zu gewährleisten.
2. Geltungsbereich: Diese Verfahrensanweisung gilt für die komplette Pluripac GmbH
3. Prozesseigner: Geschäftsführung
Prozessschaubild
z.B. Brand, Stromausfall] B --> C[Sofortmaßnahmen
Sichern / Notruf] C --> D[Bewertung durch Krisenstab] D --> E[Maßnahmen umsetzen] E --> F[Produktion freigeben] F --> G([Ende])
Prozessbeschreibung
Der Havarieplan beschreibt alle organisatorischen und technischen Maßnahmen, die im Falle einer Havarie oder eines Notfalls zu ergreifen sind, um:
- Gefahren für Mitarbeiter zu minimieren
- Schäden am Unternehmen zu begrenzen
- die Produktsicherheit sicherzustellen
- gesetzliche Anforderungen einzuhalten
- den Geschäftsbetrieb schnellstmöglich wiederherzustellen
Eine Havarie kann z. B. entstehen durch:
- Brand
- Explosion
- Glasbruch
- Stromausfall
- technische Defekte
- sonstige unvorhergesehene Ereignisse
1. Zuständigkeiten
Das Management ist verantwortlich für:
- die Erstellung und regelmäßige Überprüfung des Havarieplans
- die Anpassung an veränderte betriebliche oder gesetzliche Anforderungen
- die Sicherstellung der Unterweisung aller Mitarbeiter
Bei Einstellung neuen Personals erfolgt eine Unterweisung zu:
- Flucht- und Rettungswegen
- Standorten und Bedienung von Feuerlöschern
- technischen Sicherheitseinrichtungen
- arbeits- und brandschutzrechtlichen Anforderungen
Einmal pro Jahr werden im Rahmen der jährlichen Schulungen alle Mitarbeiter dahingehend unterwiesen.
2. Vorgehen
2.1 Krisenstab
Im Havariefall übernimmt der Krisenstab die Koordination aller Maßnahmen. Die Mitglieder des Krisenstabs sind im Formblatt FB-QM-008 Notfallkontakte benannt.
Aufgaben:
- Bewertung der Situation
- Festlegung von Sofortmaßnahmen
- Steuerung der internen Kommunikation
- Entscheidung über weitere Schritte
2.2 Fluchtwege
- Fluchtwege sind entsprechend gekennzeichnet.
- Fluchtwege und Türen dürfen nicht verstellt oder blockiert werden.
- Fluchttüren müssen sich jederzeit von innen nach außen öffnen lassen.
- Fluchtwegepläne sind an geeigneten Stellen angebracht.
Das QM-Team überprüft im Rahmen regelmäßiger Betriebsbegehungen:
- freie Zugänglichkeit
- Sicherheit
- ordnungsgemäße Kennzeichnung
2.3 Feuerlöscher
- Feuerlöscher sind gut sichtbar und griffbereit angebracht.
- Die technische Einsatzbereitschaft wird durch ein externes Fachunternehmen in gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen geprüft.
Im Rahmen interner Begehungen wird geprüft:
- Vollständigkeit
- Zugänglichkeit
- Unversehrtheit
- Lesbarkeit der Bedienungsanleitung
Die Kontrollen werden dokumentiert.
2.4 Technische Sicherheit
Die technische Sicherheit der Anlagen wird gewährleistet durch:
- Benennung befugter Personen
- dokumentierte Einweisung in Bedienung und Sicherheit
- Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften
Die Bedienung von Maschinen ohne vorherige Einweisung und Berechtigung ist nicht gestattet.
Reinigungsarbeiten dürfen nur durch eingewiesenes Personal unter Beachtung der Herstellervorgaben erfolgen.
2.5 Glasbruch
Bei Glasbruch besteht die Gefahr einer Produktkontamination.
Maßnahmen:
- sofortiger Produktionsstopp im betroffenen Bereich
- Vernichtung aller offenen Gebinde und Produkte im Gefahrenbereich
- gründliche Reinigung des betroffenen Bereichs und der Maschinen
- dokumentierte Freigabe vor Wiederaufnahme der Produktion
Es wird ein Glas- und Hartplastikkataster geführt.
- Halbjährliche Prüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit
- Dokumentation der Prüfung
- Verkürzung des Prüfintervalls bei erhöhter Schadensanfälligkeit (Entscheidung durch Management)
2.6 Stromausfall
Ein Stromausfall kann wirtschaftliche Schäden und Gefährdungen für Mitarbeiter verursachen.
Das Management bewertet regelmäßig:
- das Gefährdungspotenzial einzelner Arbeitsplätze
- mögliche Auswirkungen eines plötzlichen Stromausfalls
Bei Bedarf werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt. Die betroffenen Mitarbeiter werden entsprechend unterwiesen.
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