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Inhaltsverzeichnis
| Rolle | Signatur | |
|---|---|---|
| Geprüft | Geschäftsführung | |
| Freigegeben | QM | |
Grundsätzliches
1. Zweck: Diese Arbeitsanweisung regelt das Vorgehen zur Herstellung von Pulvermischungen unter Sicherstellung von Qualität, Produktsicherheit und Rückverfolgbarkeit.
2. Geltungsbereich: Diese Arbeitsanweisung gilt für alle Tätigkeiten zur Herstellung von Rohstoffmischungen im Produktionsbereich der Pluripac GmbH.
3. Prozesseigner: PR
Abkürzungsverzeichnis
| Abkürzung | Definition |
|---|---|
| AV | Arbeitsvorbereitung |
| QM | Qualitätsmanagement |
| PR | Produktion |
Flowchart
Arbeitsanweisung: Herstellung einer Rohstoffmischung
Die Mitarbeiter der Produktion (PR) sind für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.
Die Abteilung QM ist verantwortlich für:
- Freigabe der Rohstoffe
- Bewertung von Abweichungen
- Sicherstellung der Produktsicherheit
1. Vorgehen
1.1 Voraussetzungen
Es dürfen ausschließlich freigegebene Rohstoffe zum Einsatz kommen. Nicht freigegebene, gesperrte oder abgelaufene Rohstoffe dürfen nicht verwendet werden.
Der Mischer wurde gemäß Reinigungsplan gereinigt und der Raum ist für die neue Produktion freigegeben.
1.2 Rezeptur und Spezifikation
Vor Produktionsbeginn muss ein freigegebenes Rezepturblatt vorliegen.
Die Produktspezifikation wurde hinsichtlich:
- lebensmittelrechtlicher Anforderungen
- kundenspezifischer Anforderungen
- Produktsicherheit
geprüft.
Es dürfen nur Rohstoffe mit gültigen Analysenzertifikaten und Spezifikationen eingesetzt werden.
5.3 Bereitstellung der Rohstoffe
Die für den Auftrag benötigten Rohstoffe werden in den AV-Bereich verbracht.
Dort erfolgt:
- Prüfung im 4-Augen-Prinzip
- Kennzeichnung mit Prüfstempel
Nur geprüfte Rohstoffe dürfen zur Produktion verwendet werden.
5.4 Sieben der Rohstoffe
Die Rohstoffe werden vor dem Mischen gesiebt (MW 3 oder MW 5, materialabhängig).
Bei Auftreten von Fremdkörpern:
- betroffene Ware sofort sperren
- FB-QM-012 Fehlermeldeprotokoll ausfüllen
- QM informieren
5.5 Einwiegen und Mischen
Vor Beginn:
- technische Prüfung des Mischers
- Kalibrierung der Waage sicherstellen
Die Einwaage erfolgt gemäß Rezepturvorgabe unter Berücksichtigung des EU-Toleranzleitfadens.
Es ist sicherzustellen, dass:
- alle Komponenten korrekt eingewogen werden
- Chargennummern dokumentiert werden
- vollständige Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist
Während des Prozesses ist geeignete persönliche Schutzausrüstung zu tragen (Atemschutz mit Gebläseeinheit).
5.6 Entleerung und Kennzeichnung
Nach dem Mischen wird die Mischung in lebensmitteltaugliche Bulksäcke abgefüllt.
Die Säcke sind:
- ordnungsgemäß zu verschließen (Kabelbinder)
- eindeutig zu kennzeichnen
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Kunde
- Auftragsnummer
- Produktname / Arbeitstitel
- Chargennummer
- MHD
- Rezepturnummer
5.7 Lagerung und Weiterverarbeitung
Die fertige Mischung wird im definierten Lagerbereich gelagert.
Bei Weiterverarbeitung:
- maximale Lagerdauer: 14 Tage
Bei keiner Weiterverarbeitung:
- Versand in geeigneten Versandkartonagen
5.8 Dokumentation und Bilanzierung
Alle Prozessschritte sind vollständig zu dokumentieren.
Die Verwaltung erfolgt über:
- Pluripac Office
- Scale-Connect
- SelectLine
Die Mengenbilanz (Input / Output / Verluste) ist zu erfassen und zu prüfen.
5.9 Umgang mit Abweichungen
Bei Abweichungen ist:
- die betroffene Ware zu sperren
- die QM-Abteilung zu informieren
- das Formblatt FB-QM-012 Fehlermeldeprotokoll auszufüllen
Die weitere Vorgehensweise wird durch QM festgelegt.
6. Mitgeltende Unterlagen
- FB Fehlermeldung
- Rezepturblatt
- Analysenzertifikate
- EU-Toleranzleitfaden (Nährstoffe)
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