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qm:mischen

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Herstellung einer Rohstoffmischung AA-PR-001 Version 006
Rolle Signatur
Geprüft Geschäftsführung 8-)
Freigegeben QM 8-)

Grundsätzliches

1. Zweck: Diese Arbeitsanweisung regelt das Vorgehen zur Herstellung von Pulvermischungen unter Sicherstellung von Qualität, Produktsicherheit und Rückverfolgbarkeit.
2. Geltungsbereich: Diese Arbeitsanweisung gilt für alle Tätigkeiten zur Herstellung von Rohstoffmischungen im Produktionsbereich der Pluripac GmbH.
3. Prozesseigner: PR

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Definition
AV Arbeitsvorbereitung
QM Qualitätsmanagement
PR Produktion

Flowchart

Arbeitsanweisung: Herstellung einer Rohstoffmischung

Die Mitarbeiter der Produktion (PR) sind für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.

Die Abteilung QM ist verantwortlich für:

  • Freigabe der Rohstoffe
  • Bewertung von Abweichungen
  • Sicherstellung der Produktsicherheit

1. Vorgehen

1.1 Voraussetzungen

Es dürfen ausschließlich freigegebene Rohstoffe zum Einsatz kommen. Nicht freigegebene, gesperrte oder abgelaufene Rohstoffe dürfen nicht verwendet werden.

Der Mischer wurde gemäß Reinigungsplan gereinigt und der Raum ist für die neue Produktion freigegeben.

1.2 Rezeptur und Spezifikation

Vor Produktionsbeginn muss ein freigegebenes Rezepturblatt vorliegen.

Die Produktspezifikation wurde hinsichtlich:

  • lebensmittelrechtlicher Anforderungen
  • kundenspezifischer Anforderungen
  • Produktsicherheit

geprüft.

Es dürfen nur Rohstoffe mit gültigen Analysenzertifikaten und Spezifikationen eingesetzt werden.

5.3 Bereitstellung der Rohstoffe

Die für den Auftrag benötigten Rohstoffe werden in den AV-Bereich verbracht.

Dort erfolgt:

  • Prüfung im 4-Augen-Prinzip
  • Kennzeichnung mit Prüfstempel

Nur geprüfte Rohstoffe dürfen zur Produktion verwendet werden.

5.4 Sieben der Rohstoffe

Die Rohstoffe werden vor dem Mischen gesiebt (MW 3 oder MW 5, materialabhängig).

Bei Auftreten von Fremdkörpern:

5.5 Einwiegen und Mischen

Vor Beginn:

  • technische Prüfung des Mischers
  • Kalibrierung der Waage sicherstellen

Die Einwaage erfolgt gemäß Rezepturvorgabe unter Berücksichtigung des EU-Toleranzleitfaden für die Auslobung von Nährstoffen, 2012 (2%).

Es ist sicherzustellen, dass:

  • alle Komponenten korrekt eingewogen werden
  • Chargennummern dokumentiert werden
  • vollständige Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist

Während des Prozesses ist geeignete persönliche Schutzausrüstung zu tragen (Atemschutz mit Gebläseeinheit).

5.6 Entleerung und Kennzeichnung

Nach dem Mischen wird die Mischung in lebensmitteltaugliche Bulksäcke abgefüllt.

Die Säcke sind:

  • ordnungsgemäß zu verschließen (Kabelbinder)
  • eindeutig zu kennzeichnen

Folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Kunde
  • Auftragsnummer
  • Produktname / Arbeitstitel
  • Chargennummer
  • MHD
  • Rezepturnummer

5.7 Lagerung und Weiterverarbeitung

Die fertige Mischung wird im definierten Lagerbereich gelagert.

Bei Weiterverarbeitung:

  • maximale Lagerdauer: 14 Tage

Bei keiner Weiterverarbeitung:

  • Versand in geeigneten Versandkartonagen

5.8 Dokumentation und Bilanzierung

Alle Prozessschritte sind vollständig zu dokumentieren.

Die Verwaltung erfolgt über:

  • Pluripac Office
  • Scale-Connect
  • SelectLine

Die Mengenbilanz (Input / Output / Verluste) ist zu erfassen und zu prüfen.

5.9 Umgang mit Abweichungen

Bei Abweichungen ist:

Die weitere Vorgehensweise wird durch QM festgelegt.


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qm/mischen.1774355185.txt.gz · Zuletzt geändert: von susann.teuscher

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