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Inhaltsverzeichnis
| Rolle | Signatur | |
|---|---|---|
| Geprüft | Geschäftsführung | |
| Freigegeben | QM | |
Grundsätzliches
1. Zweck: Diese Verfahrensanweisung regelt Verantwortlichkeiten und das Vorgehen zur Reinigung und Desinfektion unserer Räumlichkeiten, Anlagen, Maschinen und Arbeitskleidung. Ziel ist die Verhinderung von Produktkontaminationen mit Verunreinigungen und die Aufrechterhaltung der Lebensmittelsicherheit.
2. Geltungsbereich: Diese Verfahrensanweisung gilt für das gesamte Unternehmen der Pluripac GmbH.
3. Prozesseigner: QM
Abkürzungsverzeichnis
| Abkürzung | Definition |
|---|---|
| R+D | Reinigung und Desinfektion |
Prozessschaubild
Rohstoffe / Produktion / Versand] C --> D[Rückverfolgbarkeit sicherstellen] D --> E[Test Rückverfolgbarkeit
1x jährlich] E --> F{Test erfolgreich?} F -->|Nein| G[Abweichung prüfen] G --> C F -->|Ja| H([Ende])
Prozessbeschreibung
Jeder Mitarbeiter ist für die Sauberkeit und Reinigung der von ihm bedienten Anlagen und Maschinen sowie der genutzten Räume verantwortlich. Mitarbeiter werden benannt, welche das Reinigen der Räume durchführen sollen. Die Geschäftsleitung ist für die Kontrolle und Sicherstellung einwandfreier hygienischer Bedingungen verantwortlich.
1. Vorgehensweise
Der Reinigungsplan regelt die Reinigung der Räumlichkeiten. Er gibt Auskunft über die jeweils zu reinigenden Flächen, die Reinigungsmittel, deren Konzentration, die zu verwendenden Reinigungsgeräte und deren Anwendung, die Häufigkeit der Reinigung sowie die Art der Reinigung und legt die Verantwortlichen fest.
Die Arbeitskleidung wird durch einen externen Dienstleister gereinigt.
Grundsätzlich werden Räume, Maschinen, Maschinenteile und alle für die Produktion genutzten Geräte, Werkzeuge und Gegenstände nach jeder beendeten Produktionscharge und nach jeder Schicht gereinigt und desinfiziert.Auch vor Aufnahme der Arbeit wird alles noch einmal desinfiziert. Das gleiche Verfahren gilt auch bei BIO-Produktionen.
Werkzeuge, sonstige Geräte, Hilfsmittel und Maschinenteile müssen, wenn sie aus dem Weißbereich gebracht wurden, vor dem Wiedereinschleusen in den Weißbereich desinfiziert werden.
Auch Ersatzteile, die in den Weißbereich gebracht werden, müssen vorher desinfiziert worden sein.
Wiederverwendbare Behältnisse, die mit Füllgut in Kontakt kommen, sind vor Wiederverwendung zu reinigen.
Maschinen und Anlagen werden durch die Maschinenbediener bzw. Nutzer nach Beendigung der Nutzung gereinigt. Nach Beendigung einer Produktionscharge wird die Maschine vollständig gereinigt. Die Art der Durchführung ist auf den jeweiligen Formblättern ersichtlich.
[Maschinenbeispiel bleibt unverändert]
Nach ordnungsgemäßer Reinigung wird die Maschine für den nächsten Auftrag wieder zusammengebaut und desinfiziert. Der Zusammenbau darf nur mit trockenen Teilen erfolgen.
Die Reinigung wird durch den QMB, die Geschäftsleitung oder deren Vertretung geprüft. Erst nach Freigabe wird die Produktion wieder aufgenommen.
Die Durchführung der Reinigungsarbeiten wird dokumentiert.
Zur Reinigung wird Interflon Fin Clean All² verwendet. Anschließend erfolgt die Desinfektion mit 70 % Isopropanol.
6 Risikobewertung der Reinigungs- und Desinfektionsmittel
Die eingesetzten Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials für Mitarbeiter bewertet.
Die Risikoklassifizierung erfolgt unter Berücksichtigung: - der Gefahrstoffkennzeichnung (GHS) - der Produkteigenschaften - der Anwendung und Dosierung im Betrieb
Es werden folgende Risikoklassen unterschieden: - hoch: Gefahrstoffe mit erhöhter Gefährdung (z. B. ätzend, entzündlich, Desinfektionsmittel) - mittel: reizende oder chemisch wirksame Produkte - gering: Produkte ohne oder mit geringer Gefährdung
Die Einstufung dient der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen für den sicheren Umgang.
7 Schutzmaßnahmen
Auf Basis der Risikoklassifizierung werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt.
Bei Produkten mit hoher Gefährdung sind insbesondere zu beachten: - Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, ggf. Schutzbrille) - Einhaltung der Dosierung - Vermeidung von Haut- und Augenkontakt - ausreichende Belüftung - Verbot der Mischung unverträglicher Produkte (z. B. chlorhaltige Reiniger mit Säuren)
Für Produkte mit mittlerem oder geringem Risiko gelten die allgemeinen Hygieneregeln.
Die Mitarbeiter werden regelmäßig im sicheren Umgang unterwiesen.
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