Inhaltsverzeichnis
| Rolle | Signatur | |
|---|---|---|
| Geprüft | Geschäftsführung | Michael Pfißtner 2026/03/31 14:40 |
| Freigegeben | QM | Susann Teuscher 2026/03/31 14:40 |
Grundsätzliches
1. Zweck: Diese Arbeitsanweisung regelt die Verantwortlichkeiten und das Vorgehen bei der Erfassung von Rezepturen für die Herstellung von Kapseln, Tabletten oder Pulver-Mischungen unter Berücksichtigung der Lebensmittelsicherheit und der gesetzlichen Anforderungen.
2. Geltungsbereich:Diese Arbeitsanweisung gilt für die gesamte Pluripac GmbH.
3. Prozesseigner: Produktentwicklung & Vertrieb
Flowchart
Arbeitsanweisung: Anlegen einer Rezeptur
1. Zuständigkeiten
Die Erfassung der Rezepturen erfolgt durch die Geschäftsführung oder eine benannte fachkundige Person unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kunden, der rechtlichen Anforderungen sowie der internen Standards der Pluripac GmbH als Lohnhersteller.
2. Vorgehen
2.1 Kundenanforderungen prüfen
- Die Vorgaben des Kunden bezüglich der Rezeptur werden sorgfältig geprüft und in der Software scale-connect dokumentiert.
- Die geforderten Inhaltsstoffe, Mengenangaben und sonstige spezifische Angaben werden vollständig erfasst.
2.2 Substanzielle Verkehrsfähigkeit prüfen
- Die Substanzen in der Rezeptur werden auf ihre Zulässigkeit und Sicherheit für den Verzehr geprüft.
- Bei unzulässigen Inhaltsstoffen erfolgt in direkter Kommunikation mit dem Kunden ein Austausch oder die Streichung des betroffenen Artikels.
- Bei höheren Dosierungsvorgaben oder Rohstoffwünschen mit unklarem Status ist ein Verkehrsfähigkeitsgutachten seitens des Inverkehrbringers vorzulegen.
- Gegebenenfalls kann ein externer Sachverständiger hinzugezogen werden.
- Allergenes Potential, GVO-Kennzeichnung und die Verhältnismäßigkeit der Nährstoffbezugswerte werden in der Produktspezifikation berücksichtigt und dokumentiert.
2.3 MHD und Verzehrempfehlung erfassen
- Angaben zum Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und zur Verzehrempfehlung werden erfasst.
- Diese Angaben werden in die Produktspezifikation eingepflegt.
2.4 Erfassung im EDV-System
- Die vollständigen Rezepturen werden im System Scale-Connect erfasst und verwaltet.
- Änderungen werden in der Rezepturdatenbank durch Anpassung des Revisionsstandes berücksichtigt.
- Freigabe und Sperrung von Rezepturen bzw. Produktspezifikationen erfolgen systemseitig.
- Nach Freigabe bzw. Eingang einer Bestellung vom Kunden wird die freigegebene Rezeptur systemseitig freigegeben und bildet die Grundlage für das Wiegeprotokoll, welches gleichzeitig als interner Fertigungsauftrag dient.
- Die fortlaufend systemseitig vergebene Wiegeprotokollnummer ist zugleich die Chargennummer des Produktes.
- In Abstimmung mit dem Kunden kann die Chargennummer bei Bedarf verkürzt werden, z. B. 101234 kann in L1234 verkürzt werden. Diese verkürzte Chargennummer wird systemseitig im Wiegeprotokoll neben der regulären Chargen- bzw. Wiegeauftragsnummer in der Kopfzeile dargestellt. Sowohl unter der regulären Chargennummer als auch unter der verkürzten Chargennummer ist eine eindeutige Rückverfolgbarkeit des Produktes gewährleistet. Zu Beachten ist hierbei, das der Buchstabe „L“ nicht ins Suchfeld einzugeben ist, da die Suche systemseitig nur numerisch gegeben ist.
3. Bedeutung für die Produktion
- Die freigegebene Rezeptur bildet die Grundlage für die Erstellung der Produktionsdokumente sowie für die Durchführung der Herstellung.
4. Verantwortlichkeit
Die rechtliche Verantwortung für die Rezepturen obliegt dem Inverkehrbringer. Die Pluripac GmbH gewährleistet als Lohnhersteller die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Erfassung der Rezepturen gemäß IFS Food.
Diese Arbeitsanweisung ist verbindlich für alle Mitarbeitenden, die mit der Erfassung von Rezepturen betraut sind. Änderungen oder Abweichungen bedürfen der Genehmigung durch die Geschäftsleitung.
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