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Inhaltsverzeichnis
| Rolle | Signatur | |
|---|---|---|
| Geprüft | Personalabteilung | |
| Freigegeben | QM | |
Grundsätzliches
1. Zweck: Diese Verfahrensanweisung stellt die Forderungen des Standards nach angemessenen Schulungen der Mitarbeiter entsprechend ihrer Vortätigkeit, Ausbildung und aktuellen bzw. vorhersehbaren Tätigkeiten sicher.
2. Geltungsbereich: Diese Verfahrensanweisung gilt für die gesamte Pluripac GmbH
3. Prozesseigner: Personalabteilung
Prozessschaubild
Prozessbeschreibung
1. Schulungsplan erstellen
Alle Mitarbeiter, deren Arbeit Einfluss auf die Produktsicherheit, - legalität und -qualität hat, besitzen die dafür notwendigen Kompetenzen durch Ausbildung, Berufserfahrung und/oder Schulungen. Jährlich ist der Schulungsplan zu erstellen und auf Aktualität zu prüfen. Hierfür wird das Formblatt FB-HR-008 Qualifikationsmatrix und Schulungsplan verwendet und den betrieblichen Erfordernissen angepasst. Die Personalabteilung ist dafür verantwortlich, dass der jährliche Schulungsplan erstellt und durchgeführt wird.
2. Schulungsbedarf ermitteln
Aus der Aktualisierung des Schulungsplanes bzw. der Schulungsmatrix ergibt sich der Schulungsbedarf. Darüber hinaus können alle Mitarbeiter Schulungsbedarf bei der Personalabteilung anmelden. Die Personalabteilung prüft die Anfrage in Abstimmung mit dem Vorgesetzten des Antragsstellers. Auch bei Prozessänderungen entsteht Schulungsbedarf.
3. Schulungsvorbereitung
Die Schulungsinhalte werden regelmäßig überprüft und aktualisiert und berücksichtigen die spezifischen Unternehmensbelange, die Produktsicherheit, die produktbezogenen gesetzlichen Anforderungen sowie Produkt- und Prozessänderungen. Sofern die Schulung durch einen externen Anbieter durchgeführt wird, ist vorab zu klären, ob sich die Inhalte zu den Vorjahren (teilweise) unterscheiden. Das Personalmanagement ist berechtigt jeden Mitarbeiter zu einer erforderlichen Schulung anzumelden, nach Rücksprache bzgl. Zeitaufwand der Schulung mit dem Vorgesetzten. Jeder Mitarbeiter ist selbstständig für die fristgerechte Einhaltung und Durchführung von Schulungen verantwortlich. Im Falle von Abwesenheit (Krankheit, Urlaub, etc.) muss der Mitarbeiter eigenverantwortlich einen Ersatztermin mit dem Personalmanagement vereinbaren. Im Falle wiederholter und unbegründeter Abwesenheit, behält sich die Geschäftsleitung vor, die Zusatzkosten dem Mitarbeiter in Rechnung zu stellen, da ohne die fristgerechte und vollständige Durchführung von Schulung der reguläre Betriebsablauf gefährdet ist.
4. Schulungsdurchführung
Die Schulungen sind stets an einem für die Schulung geeignetem Ort durchzuführen. Der Trainer/Tutor muss sicherstellen, dass die Schulungsteilnehmer die Schulungsinhalte verstehen. Es sind ausreichend Pausen einzuplanen. Am Ende jeder Schulung muss der Trainer/Tutor das FB-HR-009 Schulungsprotokoll von den Schulungsteilnehmern unterzeichnen lassen. Der Trainer/Tutor übergibt den Schulungsnachweis unaufgefordert an das Personalmanagement zur Ablage in den Personalakten.
5. Schulungsnachbereitung
Eine Bewertung der Wirksamkeit bzw. Erfolgskontrollen erfolgen im Mitarbeitergespräch mit dem Vorgesetzten, bei Begehungen, über ein Zertifikat (z.B. bei externen Schulungen) oder über Verständnistest gemäß FB-HR-010 Test zur Schulung. Bei nicht-erfolgreich absolvierten Testergebnissen wird eine Nachschulung erfolgen.
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