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Inhaltsverzeichnis
| Rolle | Signatur | |
|---|---|---|
| Geprüft | Geschäftsführung | |
| Freigegeben | QM | |
Grundsätzliches
1. Zweck: Diese Verfahrensanweisung regelt die Anforderungen und das Vorgehen beim Warenausgang sowie beim Transport der Waren zu unseren Kunden.
2. Geltungsbereich: Diese Verfahrensanweisung gilt für alle ausgehenden Waren der Pluripac GmbH sowie für alle beauftragten Transportunternehmen.
3. Prozesseigner: QM
Abkürzungsverzeichnis
| Abkürzung | Definition |
|---|---|
| QM | Qualitätsmanagement |
| MHD | Mindesthaltbarkeitsdatum |
| CoA | Analysenzertifikat |
Prozessschaubild
Prozessbeschreibung
Beauftragte Speditionen sind verpflichtet, die festgelegten Transportanforderungen einzuhalten.
1. Anforderungen an Speditionen
Der Transport unserer produzierter Ware (NEM, Lebensmittel) erfolgt ausschließlich über Speditionen, die nach IFS Logistics zertifiziert sind oder gleichwertige Standards nachweisen.
Die Einhaltung der Anforderungen wird regelmäßig überprüft.
2. Vorgehen
2.1 Vorbereitung Warenausgang
Vor Verladung ist sicherzustellen, dass:
- nur freigegebene Ware versendet wird
- die Ware eindeutig gekennzeichnet und rückverfolgbar ist
- die Versanddokumente vollständig vorliegen (z.B. Lieferschein)
- die Ware transportsicher und unbeschädigt ist
2.2 Verladung
Vor Beladung des Fahrzeugs ist zu prüfen::
- Sauberkeit und hygienischer Zustand des Fahrzeugs
- keine Fremdgerüche oder Verunreinigungen
- keine Mitladung von Gefahrstoffen, Abfällen oder Flüssigkeiten
- geeignete Transportbedingungen (z.B. Temperatur)
Die Ware ist so zu verladen und zu sichern, dass:
- Beschädigungen vermieden werden
- die Stabilität der Ladung gewährleistet ist
- keine Kontaminationsrisiken entstehen
Die ordnungsgemäße Verladung ist durch Unterschrift des Fahrers auf den Warenausgangsstempel auf den Versandpapieren zu bestätigen.
2.3 Transportanforderungen
Während des Transports wird durch unsere Spedition via der IFS-Logistic-Zertifizierung sichergestellt, dass
- die Ware vor Nässe, Verschmutzung und Beschädigung geschützt ist
- keine direkte Sonneneinstrahlung erfolgt
- die Transportbedingungen (z. B. Temperatur, Hygiene) eingehalten werden
- keine gemeinsame Lagerung mit unverträglichen Gütern erfolgt
Die Anforderungen gelten auch für Umschlagslager der Spedition.
2.4 Dokumentation und Rückverfolgbarkeit
Alle Warenausgänge sind vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Rückverfolgbarkeit muss jederzeit gewährleistet sein (Zuordnung zu Charge, Kunde und Lieferschein).
3. Umgang mit Abweichungen
Werden Abweichungen festgestellt (z. B. unsauberer LKW, falsche Bedingungen), darf keine Verladung erfolgen.
Die Abweichung ist auf dem Formblatt FB-QM-012 Fehlermeldeprotokollzu dokumentieren und durch die Abteilung QM zu bewerten.
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